Neuer Förderaufruf des Innovationsprogramms für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen startet
21. Februar 2024

Hervorragende Förderneuigkeiten:
Der neue Call im wirklich empfehlenswerten Förderprogramm IGP ist veröffentlicht worden. Start-Ups, Kleinst- & Kleinunternehmen erhalten bis zu 165.000 Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Umsetzung ihrer Vorhaben!
Wir haben in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit dem Programm gemacht, es mehrfach erfolgreich beantragt und die administrative Umsetzung übernommen. Bei Fragen stehen wir gerne Rede & Antwort und übernehmen gerne auch für Euch die Antragsarbeit.
Allerdings ist Frist zur Einreichung der ersten Projektskizze bereits am 30.04.2024, es gilt also, schnell zu sein!
Der neue Call im wirklich empfehlenswerten Förderprogramm IGP ist veröffentlicht worden. Start-Ups, Kleinst- & Kleinunternehmen erhalten bis zu 165.000 Euro nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Umsetzung ihrer Vorhaben!
Wir haben in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen mit dem Programm gemacht, es mehrfach erfolgreich beantragt und die administrative Umsetzung übernommen. Bei Fragen stehen wir gerne Rede & Antwort und übernehmen gerne auch für Euch die Antragsarbeit.
Allerdings ist Frist zur Einreichung der ersten Projektskizze bereits am 30.04.2024, es gilt also, schnell zu sein!

Wir haben seit April Unterstützung durch Jana Richter, die sowohl in der Geschäftsleitung assistiert als auch als Projektmanagerin mit ihren vielfältigen Fähigkeiten ganz wunderbare Vorhaben sehr erfolgreich begleitet - herzlich willkommen und auf den weiteren gemeinsamen Weg! Hier gibt es das Profil von Jana .

Wir freuen uns, den Start unseres ZIM-Netzwerkes – NEMOS – Nachhaltige Energie -, Material – und organische Stoffkreisläufe zur Entwicklung modularer, ressourcenschonender Systemlösungen in Agrarwirtschaft, Wassertechnik und Produktion bekanntzugeben! Kürzlich erhielten wir die Bewililgung als Netzwerkmanagementeinrichtung von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Unser Ziel ist es, Energie-, Material- und organische Stoffkreisläufe in Agrar- und Wasserwirtschaft, im Materialeinsatz und in der nachhaltigen Energieerzeugung und Speicherung konsequent zu integrieren und voranzutreiben. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern entwickeln wir eine modulare, datengetriebene Forschungsplattform, die neue Verfahren, Produkte und bedarfs- und regionsspezifisch zusammenführt, koordiniert und optimiert – und so Ressourceneinsatz und Emissionen messbar reduziert und Stoffströme schließt. Mehr gibt es hier auf LinkedIn .

Newcomer freut Euch! Euch steht nun nichts mehr im Weg! Die neue ZIM-Richtlinie ist vor etwa 2 Monaten zum Jahreswechsel veröffentlicht worden und gibt von nun an erhebliche Planungssicherheit in der Beantragung und Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Es sind folgende Projektformen möglich: ZIM Durchführbarkeitsstudien Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für geplante ZIM-FuE-Projekte. Zielstellung ist, die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln: • Förderung: bis zu 70.000 Euro (bis zu 140.000 Euro bei Kooperationen) • Förderquote: 50-70% der Projektkosten • Laufzeit: max. 12 Monate • Bewilligung: ca. 3 Monate ZIM Einzel- oder Kooperationsprojekt Gefördert werden technologisch orientierte Entwicklungsvorhaben. Bemessungsgrundlage sind Brutto-Personalkosten zzgl. eines Gemeinkostenaufschlags: • Förderung: bis zu 275.000 Euro (pro Kooperationspartner) • Förderquote: 35-55% der Projektkosten, in Kooperation mit max. 8 Partnern: 2 Mio. Euro • Laufzeit: typischerweise 15-24 Monate • Bewilligung: ca. 3 Monate Neben Einzelprojekten werden auch Kooperationsprojekte mit den genannten Konditionen pro teilnehmendem KMU bzw. Forschungseinrichtung (Hochschule, Institut o. ä.) mit 100% Förderung gefördert. ZIM ist ein absolut empfehlenswertes Programm, das nennenswerte und wirklich pragmatisch zu handhabende, nicht rückzahlbare Zuschüsse bringt. Es ist sogar noch verbessert worden. Gewisse Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein, aber wer dazu Fragen hat, kann sich gerne bei uns melden, wir helfen schnell und gerne! https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2024/4/2024-12-11-verbesserte-zim-f%C3%B6rderrichtlinie-ab-januar-2025.html

Nach wie vor rückwirkende Zuschüsse für die Jahre 2021-2024: Jedes steuerpflichtige Unternehmen hat gesetzlichen Anspruch, ebenso auch selbstständige Einzelunternehmer! Gefördert werden 35% (bzw. 25% vor 04/2024) der internen Personalkosten und 24,5% (bzw. 15% vor 04/2024) der externen F&E-Aufwendungen. Die Zulage wird auf die Steuerlast angerechnet bzw. bei über den Steuerbetrag hinausgehenden Aufwendungen erstattet. Sie gilt auch rückwirkend bis 2021, fördert also bereits erfolgte Aufwendungen und bringt dadurch sehr schnell frei verfügbare Liquidität. Der Anspruch für 2020 ist Ende 2024 ausgelaufen, aber trotzdem lohnt es sich sehr, seine Ansprüche für 2021 - 2024 geltend zu machen! Hier geht es zu unserem Infoblatt , weitere Informationen gibt es auch unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

Die seit 2022 geltende Maßnahme, dass nur 2 Anträge auf eine ZIM-Förderung binnen 24 Monaten gestellt werden dürfen, wurde aufgehoben und es sind wieder 2 Anträge (und Bewilligungen!) pro Unternehmen möglich. Wir empfehlen das Programm ZIM wirklich für jedes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welches in den kommenden 18-36 Monaten durchgeführt werden soll. Es können sowohl Einzelvorhaben oder auch Kooperationsprojekte eingereicht werden. Es können pro Unternehmen bis zu 247.000 Euro an Zuschüssen mit extrem attraktiven Quoten bewilligt werden. Sehr interessant sind auch sog. Durchführbarkeitsstudien, die bereits eine geförderte Vorbereitung zum eigentlichen Vorhaben mit bis zu 80.000 Euro fördert. Es lohnt sich daher immer, in einem Gespräch von uns einschätzen zu lassen, wie förderfähig wir ein Thema finden. Neben einer inhaltlichen Bewertung können wir auch bereits eine Aussage zur möglichen Zuschusshöhe treffen. Am 27. September und 25. Oktober behandeln wir die Chancen und Voraussetzungen im FörderMittwoch, unserem monatlichen Businesstalk rund um Innovationen & Fördermittel.

Herzlichen Willkommen Carlos Hönisch Jurado zum Schulpraktikum. Innerhalb von Stunden (!) hat er sich eingelebt und eingearbeitet und unterstützt uns bereits stark & autark in Pflege und Aktualisierung unserer Internetseiten beratende-unternehmer.de. Wir freuen uns auf die weitere Zeit und schauen auch mal darüber hinaus...

Ein Projekterfolg, der uns persönlich sehr freut, da hier verschiedene ökologisch sinnvolle Themen zu einem neuen Produkt verbunden wurden und einen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung von Wasserflächen leisten. Es werden noch weitere Innovationen darauf aufbauend folgen! Zudem wurde unser Projekt vom BMWK als Best Practice Beispiel ausgewählt: https://www.innovation-beratung- foerderung .de/INNO/Redaktion/DE/Best-Practices/Best-Practices-go-inno/go-inno-praxisbeispiel-33.html

Aktueller denn je und wirklich pragmatisch mit einer sehr hohen Bewilligungsrate ist die in Deutschland weitestgehend noch immer unbekannte Forschungszulage. Dabei ist sie mit überschaubarem Aufwand zu beantragen und wird auf Prüfungsseite auch wirklich extrem schnell bearbeitet. Worum es geht Jedes Unternehmen, welches nach dem 01.01.2020 Ausgaben und Kosten für Forschung & Entwicklung aufgewendet hat, sollte das Angebot vom Staat nutzen. Gefördert werden: 25% der internen Personalaufwendungen, Sachkosten und Investitionen 15% der Kosten für F&E-Unteraufträge unabhängig von der Größe, vom Start-Up bis zum Konzern hat jedes steuerpflichtige Unternehmen gesetzlichen Anspruch auf die Zulage bis zu 4 Jahre kann die Zulage rückwirkend beantragt werden, d.h., auch wenn der Abschluss 2020 bereits erfolgt ist, ist der Anspruch nicht verloren Da viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie berechtigt sind, lohnt es sich unbedingt, mit uns in Kontakt zu treten, wir informieren gerne & klar verständlich. Zudem können wir sehr schnell einschätzen, ob ein Vorhaben förderwürdig ist. Wir haben bereits eine Reihe von Anträgen erfolgreich begleitet und wissen, wo die Stolperfallen sind. In der Regel arbeiten wir dem Steuerberater zu, so dass auch hier keine Reibungsverluste entstehen. Weitere Details gibt es offiziell unter: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq oder in unserem Informationsblatt (PDF). In der Oktober-Ausgabe unseres regelmäßig am letzten Mittwoch des Monats stattfindenden Businesstalks haben wir das konkrete Vorgehen vor gestellt und individuelle Fragen beantwortet ( FörderMittwoch ). Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne jederzeit an !